Die Begleitung des Bauherren durch einen, am finanziellen Erfolg des Bauvorhabens nicht beteiligten, unabhängigen Sachverständigen sichert schon vor Vertragsabschluss, während der Bauausführung und bei der Abnahme die Mängelfreiheit des Werkes.
So werden etwaige Schwachstellen der Planung, unvollständige Leistungsbeschreibungen oder noch nicht berücksichtigte Kosten schon vor Baubeginn erkannt. Unsachgemäße Bauausführung schon vor der Verfüllung der Baugrube oder dem Verputzen der Wände festgestellt. Vorliegende Mängel werden dokumentiert, schriftlich festgehalten und dem Bauunternehmen mit der Aufforderung zur Beseitigung übergeben.
Der Alltag auf den Baustellen beweist immer wieder, wie sinnvoll und auch Kosten sparend die externe und unabhängige Baukontrolle für alle Beteiligten ist. Im Gegenteil sind am Ende der Baumaßnahme oftmals die Planer und bauausführenden Handwerker froh darüber, dass das Bauvorhaben neutral überwacht wird, da dadurch Ärger und Streit von vorneherein vermieden wird.
Können Sie erkennen, ob eine erbrachte Leistung mangelfrei ist oder nicht, nur weil das schon immer so gemacht wurde?
Jeder kann in einem Fach „verständig“ sein, doch nicht jeder ist qualifiziert. „Sachverständige für Schäden an Gebäuden“ sind fachkundig ausgebildet und zertifiziert von ihrer jeweiligen Bestellungskörperschaft.Zudem unterliegen sie der Weiterbildungspflicht- und Neutralitätspflicht.
Beim Eigenheimbau sind staatliche Überprüfungen so gut wie nicht mehr vorgesehen. Beim Bauen im Bereich eines Bebauungsplans werden die Unterlagen Ihres Bauantrags nur gesammelt, archiviert und erst im Schadenfall hervorgeholt.
Die Unabhängigkeit eines Baukontrolleurs stellt sicher, dass auch Fehler dokumentiert werden, die die am Bau Beteiligten – aus welchen Gründen auch immer – „unter den Teppich kehren“ wollen, also schnell verdecken möchten.
Die schriftlichen Protokolle und die Fotos sind einerseits Dokumentation und werden gleichzeitig mit der Aufforderung zur Mangelbeseitigung den Firmen zugestellt.
Stundensatz als Einzelstunde: 85,00 €
Ortsbesichtigung, Beratung, Ausarbeitung
Kilometergeld: 0,36 €/km
Preise in Euro (€) zzgl. 19 % MwSt.
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Für individuell objektgebunde Beauftragungen wird ein verbindliches Festpreisangebot auf der Grundlage der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) erstellt.
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